|
Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 09.00 des folgenden Tages.
Den Notdienst versehen Ihre Apothekerin oder ihr Apotheker zusätzlich zur regulären Arbeitszeit. Bitte nehmen Sie die Dienstbereitschaft in der Nacht nur in dringenden Fällen in Anspruch. Die gesetzliche Notdienstgebühr von 2,50 Euro betrifft die allgemeinen Ladenschlußzeiten, insbesonderedie Sonn- und Feiertage und die Zeit ab 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr, Samstags ab 16.00 Uhr.
|